Allgemein

Für die geprüften und staatlich bestellten Bilanzbuchhalter sind die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltergesetzes anzuwenden.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Zeugenentschlagungsrecht im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was dem Berufsberechtigten in Ausübung seines Bilanzbuchhaltungsberufes bekannt geworden ist
  • Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes
  • hohe Qualität durch eine jährlich zu erbringende Fortbildungsverpflichtung im Ausmaß von 30 Stunden pro Jahr
  • Abschluss einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung im Ausmaß von EUR 72.673 pro Schadensfall

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