Vertretung 

Gemäß Bilanzbuchhaltergesetz bin ich bei folgenden Behörden vertretungsbefugt:

  • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben
  • In Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den unabhängigen Verwaltungssenaten, dem unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof
  • In Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Beim Arbeitsmarktservice, vor Berufsorganisationen und vor Behörden und Ämtern, die für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig sind, soweit diese mit den Tätigkeiten des Bilanzbuchhalters unmittelbar zusammenhängen
  • In Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen
  • In allen anderen Vertretungsfällen wird sie ein Steuerberater aus unserer Kanzleigemeinschaft vertreten.













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